Regelungen zum Arbeitsschutz

Obwohl bereits in der geltenden Praktikumsordnung enthalten und in den Einführungsveranstaltungen erläutert, muss hier ausdrücklich auf die im Physikalischen Grundpraktikum geltenden Regelungen nochmals hingewiesen werden. Ihre Kenntnisnahme während der obligatorischen Arbeitsschutzbelehrung (das schließt ausdrücklich auch das inhaltliche Verständnis ein) ist durch die Studierenden mit ihrer Unterschrift zu bestätigen.

Darüber hinaus werden durch die Betreuenden während der Vorbesprechung zum jeweiligen Praktikumsversuch gegebenenfalls weitere konkrete Hinweise zu Arbeitsschutz und -sicherheit gegeben, die bei der Versuchsdurchführung durch die Studierenden strikt zu beachten sind.

Bei der Arbeit in den stets gemeinschaftlich genutzten Laborarbeitsräumen ist neben den allgemeinen Regeln hinsichtlich Vorsicht und gegenseitiger Rücksichtnahme zu beachten:

1.       Weisungen der Versuchsbetreuenden, des Praktikumsleiters und anderer Mitarbeiter/innen des Praktikums sind zu befolgen - eine Nichtbeachtung hat den Verweis vom Praktikum und somit Ausschluss vom laufenden Versuch zur Folge.

2.       Die Einnahme von Speisen und Getränken ist in den Laboren aus hygienischen und arbeitsschutztechnischen Gründen grundsätzlich nicht gestattet.

3.       Das Hantieren an den teilweise im Praktikum eingesetzten Druckgasflaschen ist nur dazu qualifizierten Personen gestattet, allen Studierenden aus Sicherheitsgründen dagegen grundsätzlich untersagt.

4.       Bei allen Arbeiten mit intensiven Lichtquellen wie Lasern und Spektrallampen ist eine Blendung durch direktes und gestreutes Licht grundsätzlich zu vermeiden - insbesondere darf niemals direkt mit ungeschütztem Auge in intensive Lichtquellen geblickt werden.

5.       Unter Beachtung des Gesundheitsschutzes ist bei durch Glasbruch verschüttetem Quecksilber, das durch Verdampfung und Inkorporation gesundheitliche Schäden hervorrufen kann, unverzüglich die/der Betreuende zu informieren, der betroffene Raum zu lüften und durch alle Personen zügig zu verlassen. Der Praktikumstechniker ist sofort zu informieren, um eine schnelle und sachgerechte Entsorgung einzuleiten.

6.       Bei allen Versuchen, die den Aufbau elektrischer Schaltungen erfordern, sind Spannungs- bzw. Signalquellen grundsätzlich nur nach Anweisung der Betreuenden und i.d.R. nach Überprüfung einer fehlerfreien Beschaltung zu- bzw. einzuschalten.

7.       Im Praktikum verwendete offen zugängliche elektrische Spannungen sind gesundheitlich ungefährlich. Elektrische Geräte sind in entsprechender Weise durch Schutzkontaktanschluss oder Schutzisolation gesichert und dürfen deshalb nicht geöffnet werden. Defekte und vermeintlich defekte Geräte dürfen nicht weiter verwendet werden.

8.       Ausschließlich für Notfälle sind in allen Laborräumen neben den Eingangstüren Not-Ausschalter vorhanden, die die gesamten elektrischen Anlagen außer der Raumbeleuchtung abschalten - bei elektrischen Unfällen ist vor der zu leistenden Hilfe stets die Eigensicherung zu gewährleisten.

9.       Jede Verletzung und jeder Gesundheitsschaden infolge eines Unfalles im Praktikum ist dem Sicherheitsbeauftragten und Ersthelfer (Koll. R. Schurbert) sofort zu melden. Erste Hilfe ist bei allen Unfällen unmittelbar vor Ort zu leisten, die gesetzlich vorgeschriebene Mittelausstattung (Verbandskasten) findet sich u.a. im Raum 2.06 sowie an anderen leicht zugänglichen Orten im Bereich. In jedem Fall sind die Versuchsbetreuenden hinzuziehen und alle erforderlichen Maßnahmen (ggf. auch bis zum Notruf 112) einzuleiten.

10.    Zur Unterstützung für Maßnahmen der ersten Hilfe bei einem Herzinfarkt ist im Erdgeschoss des Gebäudes im Foyer ein automatisierter externer Defibrillator (AED) verfügbar, der automatisch und selbsterklärend arbeitet.

11.    Studierende der HU sind gegen Unfallfolgen in ursächlichem Zusammenhang mit dem Studium bei der Unfallkasse Berlin (UKB) versichert. Es ist Unfallanzeige zu erstatten, wenn der UKB durch Arztbesuch, Transport etc. Kosten durch den Unfall entstehen - auch wenn keine Krankschreibung von mindestens 3 Kalendertagen erfolgt. Außer in akuten Notfällen sind u.U. entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen sog. Durchgangsärzte der UKB aufzusuchen. Nicht anzeigepflichtige Unfälle (Bagatellverletzungen) sind durch den Ersthelfer in das Verbandsbuch einzutragen. Unfälle durch Stich- oder Schnittverletzungen sind aber stets, unabhängig von einer ärztlichen Behandlung, anzeigepflichtig.

12.    Mit Rücksicht auf nachfolgende Praktikumsgruppen müssen alle Defekte und Störungen, auch fehlerhafte oder fehlende Teile, den Betreuenden und dem Praktikumstechniker unverzüglich mitgeteilt werden. Eigenmächtige Reparaturversuche sind nicht gestattet.

13.    Zur Bekämpfung kleinerer und noch beherrschbarer Brände sind Feuerlöscher auf den Gängen (jeweils mehrere) und auch in einigen Laborräumen vorhanden. Wegen der in den Räumen vorhandenen elektrischen Geräte, Anlagen und Anschlüsse ist eine Nasslöschung von Bränden mit Wasser grundsätzlich untersagt. Feuermelder gibt es in beiden Etagen jeweils an den Gangenden neben den Glastüren zum Treppenhaus.

14.    Eine durch akustisches Notsignal oder anderweitig ausgelöste Evakuierung erfolgt geschlossen im Bestand der Praktikumsgruppe unter Führung der Betreuenden und unter gegenseitiger Hilfe. Unter Beachtung des Prinzips „Menschenleben gehen Sachwerten vor“ sind nur persönliche Wertsachen und Oberbekleidung mitzunehmen – alles andere verbleibt vor Ort. Offene Fenster sind möglichst zu schließen, die Türen bleiben offen.

15.    Als Evakuierungswege sind ausschließlich die Treppenhäuser des Gebäudes zu nutzen, auf keinen Fall die Aufzüge. Die jeweils in Gangmitte befindlichen Brandschutzwände werden automatisch geschlossen – in ihrer Mitte sind selbstschließende Türen, durch die der Ausgang noch erreicht werden kann. Als letzte verlassen Praktikumsleiter und Praktikumstechniker den Bereich im 2. und 3. OG und kontrollieren dabei zugleich die vollständige Evakuierung belegter Räume.

16.    Als Sammelplatz bei notwendiger Evakuierung wird die Wiese vor den Fahrradständern am Lehrgebäude Chemie/Physik festgelegt. Studierende verbleiben bei ihren jeweiligen Betreuenden, die die vollständige Evakuierung ihrer Gruppen zu überprüfen und das dem eintreffenden Praktikumsleiter mitzuteilen haben. Niemand verlässt ohne ausdrückliche Erlaubnis den Sammelplatz. Die Plätze direkt vor den Zugängen zum Gebäude (insbesondere direkt an der Newtonstraße) sind weiträumig frei zu halten für die eintreffenden Einsatzfahrzeuge. Erteilten Anweisungen durch die Betreuenden, den Praktikumsleiter und den Praktikumstechniker ist unbedingt unverzüglich Folge zu leisten – gleiches gilt für evtl. Anweisungen durch Einsatzkräfte.

Letzte Aktualisierung: 28.11.2019 13:25