Regelungen
zum Arbeitsschutz
Obwohl bereits in
der geltenden Praktikumsordnung enthalten und in den Einführungsveranstaltungen
erläutert, muss hier ausdrücklich auf die im Physikalischen Grundpraktikum
geltenden Regelungen nochmals hingewiesen werden. Ihre Kenntnisnahme während
der obligatorischen Arbeitsschutzbelehrung (das schließt ausdrücklich auch das
inhaltliche Verständnis ein) ist durch die Studierenden mit ihrer Unterschrift
zu bestätigen.
Darüber hinaus werden durch die Betreuenden während der Vorbesprechung zum jeweiligen Praktikumsversuch gegebenenfalls weitere konkrete Hinweise zu Arbeitsschutz und -sicherheit gegeben, die bei der Versuchsdurchführung durch die Studierenden strikt zu beachten sind.
Bei der Arbeit in
den stets gemeinschaftlich genutzten Laborarbeitsräumen ist neben den
allgemeinen Regeln hinsichtlich Vorsicht und gegenseitiger Rücksichtnahme zu
beachten:
1.
Weisungen
der Versuchsbetreuenden, des Praktikumsleiters und anderer Mitarbeiter/innen
des Praktikums sind zu befolgen - eine Nichtbeachtung hat den Verweis vom
Praktikum und somit Ausschluss vom laufenden Versuch zur Folge.
2.
Die
Einnahme von Speisen und Getränken ist in den Laboren aus hygienischen und
arbeitsschutztechnischen Gründen grundsätzlich nicht gestattet.
3.
Das
Hantieren an den teilweise im Praktikum eingesetzten Druckgasflaschen ist nur
dazu qualifizierten Personen gestattet, allen Studierenden aus
Sicherheitsgründen dagegen grundsätzlich untersagt.
4.
Bei
allen Arbeiten mit intensiven Lichtquellen wie Lasern und Spektrallampen ist
eine Blendung durch direktes und gestreutes Licht grundsätzlich zu vermeiden -
insbesondere darf niemals direkt mit ungeschütztem Auge in intensive
Lichtquellen geblickt werden.
5.
Unter
Beachtung des Gesundheitsschutzes ist bei durch Glasbruch verschüttetem
Quecksilber, das durch Verdampfung und Inkorporation gesundheitliche Schäden
hervorrufen kann, unverzüglich die/der Betreuende zu informieren, der
betroffene Raum zu lüften und durch alle Personen zügig zu verlassen. Der
Praktikumstechniker ist sofort zu informieren, um eine schnelle und
sachgerechte Entsorgung einzuleiten.
6.
Bei
allen Versuchen, die den Aufbau elektrischer Schaltungen erfordern, sind
Spannungs- bzw. Signalquellen grundsätzlich nur nach Anweisung der Betreuenden
und i.d.R. nach Überprüfung einer fehlerfreien Beschaltung zu- bzw.
einzuschalten.
7.
Im
Praktikum verwendete offen zugängliche elektrische Spannungen sind
gesundheitlich ungefährlich. Elektrische Geräte sind in entsprechender Weise
durch Schutzkontaktanschluss oder Schutzisolation gesichert und dürfen deshalb
nicht geöffnet werden. Defekte und vermeintlich defekte Geräte dürfen nicht
weiter verwendet werden.
8.
Ausschließlich
für Notfälle sind in allen Laborräumen neben den Eingangstüren Not-Ausschalter
vorhanden, die die gesamten elektrischen Anlagen außer der Raumbeleuchtung
abschalten - bei elektrischen Unfällen ist vor der zu leistenden Hilfe stets
die Eigensicherung zu gewährleisten.
9.
Jede
Verletzung und jeder Gesundheitsschaden infolge eines Unfalles im Praktikum ist
dem Sicherheitsbeauftragten und Ersthelfer (Koll. R. Schurbert) sofort zu melden. Erste Hilfe ist bei
allen Unfällen unmittelbar vor Ort zu leisten, die gesetzlich vorgeschriebene
Mittelausstattung (Verbandskasten) findet sich u.a. im Raum 2.06 sowie an
anderen leicht zugänglichen Orten im Bereich. In jedem Fall sind die
Versuchsbetreuenden hinzuziehen und alle erforderlichen Maßnahmen (ggf. auch
bis zum Notruf 112) einzuleiten.
10.
Zur
Unterstützung für Maßnahmen der ersten Hilfe bei einem Herzinfarkt ist im
Erdgeschoss des Gebäudes im Foyer ein automatisierter externer Defibrillator
(AED) verfügbar, der automatisch und selbsterklärend arbeitet.
11.
Studierende
der HU sind gegen Unfallfolgen in ursächlichem Zusammenhang mit dem Studium bei
der Unfallkasse Berlin (UKB) versichert. Es ist Unfallanzeige zu erstatten, wenn der UKB durch Arztbesuch, Transport
etc. Kosten durch den Unfall entstehen - auch wenn keine Krankschreibung
von mindestens 3 Kalendertagen erfolgt. Außer in akuten Notfällen sind u.U.
entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen sog. Durchgangsärzte der UKB
aufzusuchen. Nicht anzeigepflichtige Unfälle (Bagatellverletzungen) sind durch
den Ersthelfer in das Verbandsbuch einzutragen. Unfälle durch Stich- oder
Schnittverletzungen sind aber stets, unabhängig von einer ärztlichen
Behandlung, anzeigepflichtig.
12.
Mit
Rücksicht auf nachfolgende Praktikumsgruppen müssen alle Defekte und Störungen,
auch fehlerhafte oder fehlende Teile, den Betreuenden und dem
Praktikumstechniker unverzüglich mitgeteilt werden. Eigenmächtige
Reparaturversuche sind nicht gestattet.
13.
Zur
Bekämpfung kleinerer und noch beherrschbarer Brände sind Feuerlöscher auf den
Gängen (jeweils mehrere) und auch in einigen Laborräumen vorhanden. Wegen der
in den Räumen vorhandenen elektrischen Geräte, Anlagen und Anschlüsse ist eine
Nasslöschung von Bränden mit Wasser grundsätzlich untersagt. Feuermelder gibt
es in beiden Etagen jeweils an den Gangenden neben den Glastüren zum Treppenhaus.
14.
Eine
durch akustisches Notsignal oder anderweitig ausgelöste Evakuierung erfolgt
geschlossen im Bestand der Praktikumsgruppe unter Führung der Betreuenden und
unter gegenseitiger Hilfe. Unter Beachtung des Prinzips „Menschenleben gehen
Sachwerten vor“ sind nur persönliche Wertsachen und Oberbekleidung mitzunehmen
– alles andere verbleibt vor Ort. Offene Fenster sind möglichst zu schließen,
die Türen bleiben offen.
15.
Als
Evakuierungswege sind ausschließlich die Treppenhäuser des Gebäudes zu nutzen,
auf keinen Fall die Aufzüge. Die jeweils in Gangmitte befindlichen
Brandschutzwände werden automatisch geschlossen – in ihrer Mitte sind
selbstschließende Türen, durch die der Ausgang noch erreicht werden kann. Als
letzte verlassen Praktikumsleiter und Praktikumstechniker den Bereich im 2. und
3. OG und kontrollieren dabei zugleich die vollständige Evakuierung belegter
Räume.
16.
Als
Sammelplatz bei notwendiger Evakuierung wird die Wiese vor den Fahrradständern
am Lehrgebäude Chemie/Physik festgelegt. Studierende verbleiben bei ihren
jeweiligen Betreuenden, die die vollständige Evakuierung ihrer Gruppen zu
überprüfen und das dem eintreffenden Praktikumsleiter mitzuteilen haben.
Niemand verlässt ohne ausdrückliche Erlaubnis den Sammelplatz. Die Plätze direkt
vor den Zugängen zum Gebäude (insbesondere direkt an der Newtonstraße) sind
weiträumig frei zu halten für die eintreffenden Einsatzfahrzeuge. Erteilten
Anweisungen durch die Betreuenden, den Praktikumsleiter und den
Praktikumstechniker ist unbedingt unverzüglich Folge zu leisten – gleiches gilt
für evtl. Anweisungen durch Einsatzkräfte.
Letzte Aktualisierung: 28.11.2019 13:25